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Vollständige Version anzeigen : Wie alt muss ich sein, um an Events teilnehmen zu können ??


rognrohl
6. February 2010, 10:00
Hallo Leute ,

wollte mal fragen wie alt man sein muss, um ins Spectrum zu kommen ?

ich möchte zu HassLiebe
und zu Rockantenne meets Spectrum

Herr Crazy
6. February 2010, 10:07
Ich denke mal, daß Du min 16 sein mußt, um da rein zu kommen.
Drinbleiben kannst dann im Normalfall bis 22.00 Uhr.
Im Idealfall schnappst Dir ne erziehungsberechtigte Person und mußt Dir keine Gedanken drum machen.

Um sicher zu gehen würd ich aber noch ne E-Mail an´s Spetrum schreiben.
http://www.spectrum-club.de/

Frau Troll
6. February 2010, 10:19
Fällt wohl unter:

§ 5
Tanzveranstaltungen


(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Guckst du Quelle (http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html#p5)



Bis 22 Uhr mit 16 Jahren alleine das Spektrum besuchen ist genausowenig zutreffend, wie die Aussage, dass man sich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person "keine Gedanken mehr drum" machen muss.

Herr Crazy
6. February 2010, 10:48
Kommt drauf an, ob es sich denn um eine Tanzveranstaltung in diesem Sinne handelt.

Selbstverständlich darf ein Jugendlicher über 16 Jahren sich bis 22 Uhr in der Öffentlichkeit bewegen. Bei Partys wird das ja genauso gehandhabt.
Da funktioniert das auch mit einer schriftlichen Übertragung der Aufsichtspflicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Spectrum da eine Ausnahme darstellt.

"Keine Sorgen" war darauf bezogen, daß dieses Konzert vermutlich länger dauern wird und deshalb auch ein Erziehungsberechtigter mit dabei sein muß.

Purple Haze
6. February 2010, 10:56
Bis 22 Uhr mit 16 Jahren alleine das Spektrum besuchen ist genausowenig zutreffend, wie die Aussage, dass man sich in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person "keine Gedanken mehr drum" machen muss.

Wieso sind die nicht zutreffend?

Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. §5, 1 bezieht sich ausschließlich auf Jugendliche, die ohne Begleitung eines sog. Erziehungsberechtigten sind.

Selbstverständlich darf man als Jugendlicher in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (!= X-beliebiger Erwachsener) auf Tanzveranstaltungen gehen, die länger dauern, als das Gesetz vorschreibt. Vorausgesetzt, die Veranstaltung selbst ist nicht jugendgefährdend.

Die Frage ist aber, ob ein Konzert überhaupt eine Tanzveranstaltung per se ist. Der Zweck an sich ist ja nicht, zu tanzen, sondern sich das Trommelfell möglichst effektiv und dauerhaft schädigen zu lassen. Da es aber im Spectrum stattfindet, kann man sich wohl auf Disco herausreden, was dann wiederum eine Tanzveranstaltung ist.

Weiterhin war die Frage, wie alt man sein muss, um ins Spectrum zu kommen, nicht, wie lange man dann dort bleiben kann. Reinkommen tut man als Jugendlicher ab 16.


Dies ist keine Rechtsberatung!

Frau Troll
6. February 2010, 11:18
Bis 22 Uhr ist nicht zutreffend, da man sich bis 24 Uhr dort aufhalten darf, Herr Hase.

Frau Troll
6. February 2010, 11:19
"Keine Sorgen" war darauf bezogen, daß dieses Konzert vermutlich länger dauern wird und deshalb auch ein Erziehungsberechtigter mit dabei sein muß.

Und selbst dann muss der Jugendliche um 24 Uhr draußen sein. So steht`s zumindest in diesem Gesetzestext.

Herr Crazy
6. February 2010, 11:21
Zustimm

Glotzkopp
6. February 2010, 11:24
Ich weis ja nicht wie das nach dem Gesetz ist...

aber in der wirklichen Welt reicht ein Wisch der Eltern mit "Wir bestimmen den 20 jährigen XXX als Erziehungsberechtigten für unser Gör und erlauben das der kleine Racker ewig in der Disco bleiben darf" und schon gibt es keine 24 Uhr Grenze mehr.

rognrohl
6. February 2010, 11:44
Im moment bin ich ja 16 in Diskos und Kneipen darf ich bis 24 Uhr bleiben.
Ich komme nicht rein wenn dort geraucht wird.
Laut euren Aussagen denke ich kann ich dort ohne Probleme hingehen.:D:D:D:D:D

hab nähmlich Wind bekommen, dass dort u18 gar nix geht :(:(

Purple Haze
6. February 2010, 11:59
Bis 22 Uhr ist nicht zutreffend, da man sich bis 24 Uhr dort aufhalten darf, Herr Hase.


Stimmt, das 22 hab ich als 24 gelesen.

aber in der wirklichen Welt reicht ein Wisch der Eltern mit "Wir bestimmen den 20 jährigen XXX als Erziehungsberechtigten für unser Gör und erlauben das der kleine Racker ewig in der Disco bleiben darf" und schon gibt es keine 24 Uhr Grenze mehr.

Das stimmt. Manchmal braucht man noch nicht mal so einen Wisch. In den meisten Fällen reicht ein "Ich bin mit einem Erwachsenen *ineineunbestimmterichtungzeig* da!"

Frau Troll
6. February 2010, 12:10
Im moment bin ich ja 16 in Diskos und Kneipen darf ich bis 24 Uhr bleiben.
Ich komme nicht rein wenn dort geraucht wird.
Laut euren Aussagen denke ich kann ich dort ohne Probleme hingehen.:D:D:D:D:D

hab nähmlich Wind bekommen, dass dort u18 gar nix geht :(:(

Hm... das könnte dann tatsächlich ein Problem sein, denn soviel ich weiß, gibt es einen Raucherraum im Spektrum. Und dann könnte tatsächlich die "ab 18"-Regel greifen.

Ich glaub, dir bleibt doch nichts anderes übrig, als dort anzurufen oder dich per E-Mail zu erkundigen, was nun Sache ist. :)

Frau Troll
6. February 2010, 12:12
P.S.:

nähmlich


*laut und unüberhörbar räusper!*

Herr Crazy
6. February 2010, 13:27
Hier ist die offizielle Einladung (http://www.rockantenne.de/community/dieses-and-jenes-31/der-hausaufgaben-und-rechtschreibfred-5855.html).

Purple Haze
6. February 2010, 13:40
Bezieht sich das Zutrittsverbot nur für den betreffenden Raum oder für das ganze Gebäude?

Biber1860
6. February 2010, 16:34
Soweit ich weis,ja das Spektrum hat einen Raucherraum,doch is dieser nur mit Clubausweis zum geniessen erlaubt....immer auf die armen Raucher,die der Staat ausschröpft,doch is dies is nicht Gegenstand.Mein Rat für dich!werd erst mal18.,denn da hast nix verpasst.
Meine Meinung:D

Frau Troll
6. February 2010, 17:28
Mönsch, Biber! Du warst doch auch mal sechzehn! Jetzt raub ihm/ihr doch nicht die jugendlichen Illusionen! :D

rognrohl
8. February 2010, 16:55
Danke für eure Antworten

Frau Troll
8. February 2010, 16:57
Bitte! :)

rognrohl
5. March 2010, 15:01
so jetzt ist es amtlich, Eintritt ab 18 !!