Der goldene Maßkrug von ROCK ANTENNE: Offizielle Teilnahmebedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Aktion "Der goldene Maßkrug von ROCK ANTENNE“ der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG ("ROCK ANTENNE"), Münchener Straße 101c, 85737 Ismaning. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend einheitlich: der "Teilnehmer") mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte beachten Sie die Einverständniserklärung zur Nennung und Veröffentlichung Ihres Namens im Programm und in anderen Medien durch ROCK ANTENNE.
1. Aktionsdauer und Aktionszeiten:
Die Aktion wird ab dem 23.09.2019 durchgeführt. Die Aktion ist beendet, wenn ein Gewinner das Rätsel löst und den goldenen Maßkrug findet.
2. Modus:
Ein Mitarbeiter von ROCK ANTENNE hat im deutschlandweiten Sendegebiet von ROCK ANTENNE einen goldenen Maßkrug versteckt, diesen gilt es, zu finden. Die Aktionszeit ist täglich von 7 bis 13 Uhr, in dieser Zeit stellt der ROCK ANTENNE Mitarbeiter den Maßkrug öffentlich zur Schau. Findet ein Teilnehmer den goldenen Maßkrug und gibt sich dann dem ROCK ANTENNE Mitarbeiter als Teilnehmer der Aktion zu erkennen, bekommt er den Gewinn. In der ROCK ANTENNE Frühschicht von 5 bis 10 Uhr gibt der ROCK ANTENNE Mitarbeiter täglich Tipps, um den Teilnehmern zu helfen, die Position des goldenen Maßkrugs zu lokalisieren.
3. Gewinn
Der Gewinn ist ein VIP-Package für das Oktoberfest 2019 am Donnerstag, den 03.10.2019 (Feiertag). Darin enthalten ist (jeweils für zwei Personen):
- die Anreise nach München mit dem Helikopter von Heliseven
- der Transfer zum und vom Hotel sowie zum und vom Oktoberfest mit dem ROCK ANTENNE Shuttle
- eine Übernachtung im Superior Doppelzimmer inkl. Frühstück und Spa-Nutzung
- die Abend-Tischreservierung im Paulaner Festzelt inkl. Verzehrpaket (Vorspeisen-Brotzeitbrettl, Oktoberfestbier und Verzehrgutscheine)
- der Rückflug am nächsten Tag mit dem Helikopter von Heliseven
Achtung: Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gewinn kann nur nach Rücksprache mit ROCK ANTENNE und im Rahmen der Möglichkeiten an eine dritte Person weitergegeben werden. Der Weiterverkauf ist untersagt.
4. Teilnahmeberechtigung:
Teilnehmen kann, wer volljährig ist. Minderjährige können anstelle der Sorgeberechtigten nur anrufen, wenn diese ausdrücklich einverstanden sind. Im Falle eines Gewinns fällt dieser an die Eltern bzw. an den Sorgeberechtigten. Von der Teilnahme ausgenommen sind Mitarbeiter der Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von ROCK ANTENNE sowie der mit ROCK ANTENNE verbundenen Unternehmen (gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen der genannten Personen.
5. Ausschluss von der Teilnahme:
ROCK ANTENNE ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen z. B. Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des Ablaufs, durch Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderer Teilnehmer. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist ROCK ANTENNE auch berechtigt, bereits gewährte Gewinne zurückzufordern.
6. Einverständniserklärung:
Mit dem Ausfüllen des Teilnahme-Formulars erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Namen bei der Durchführung der Aktion im Programm von ROCK ANTENNE genannt werden. Anrufer auf der Hotline erklären außerdem ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des mit ihnen geführten Telefonats und zur ein- oder mehrmaligen Ausstrahlung der Aufzeichnung und der Nennung ihres Namens im Programm von ROCK ANTENNE. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zu Eigenwerbezwecken von ROCK ANTENNE einverstanden. Für den Fall eines Gewinns erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis damit, dass sein Name und ggf. ein bereitgestelltes Foto auf den digitalen Kanälen von ROCK ANTENNE (z.B. Webseite, Facebook, Twitter, Instagram) veröffentlicht und für Pressezwecke an Dritte zur Verfügung gestellt werden.
7. Interviews/Bild- und Filmmaterial:
Der Gewinner erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von ROCK ANTENNE oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche Preisübergabe, Fototermin).
8. Ausschluss des Rechtswegs:
ROCK ANTENNE gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluss:
ROCK ANTENNE ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. ROCK ANTENNE haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
Stand 23092019