28.05.2020 | ROCK ANTENNE Aktuell Corona: Diese Regeln gelten in den einzelnen Bundesländern

Was darf man, was darf man nicht? Den Überblick über alle Corona-Regeln und Maßnahmen zu behalten, ist aktuell nicht ganz leicht. Wir haben die wichtigsten Regelungen zu Kontaktbestimmungen, Restaurants, etc. in den einzelnen Teilen der Rock-Republik für euch zusammengestellt.

Aktuell gibt's immer wieder Lockerungen, was die Corona-Maßnahmen betrifft. Da alle Bundesländer aber weitgehend allein über die Regelungen entscheiden können, sind diese natürlich nicht immer einheitlich. Das macht's für uns alle manchmal nicht leicht, denn was gilt denn nun eigentlich in den einzelnen Teilen der Rock-Republik? Was muss ich beachten, wenn ich z.B. auf Freundes- oder Verwandschaftsbesuch fahre?

Wir sorgen für den Durchblick: Bei uns gibt's eine Übersicht, was aktuell in welchem Bundesland gilt.

Einfach gewünschtes Bundesland direkt anklicken oder runterscrollen:

Baden-Württemberg: mehr

  • Restaurants & Bars: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, soweit eine Selbstversorgung ohne Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen möglich ist. Von Freitag an dürfen sie wieder ganz öffnen, genauso wie Hotels - ausgenommen sind
    Wellnessbereiche.
  • Freibäder und Freizeitparks: Wann Freibäder öffnen dürfen, ist noch nicht absehbar. Freizeitparkfans können sich auf Freitag freuen.
  • Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren
    können.
  • Demonstrationen: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
  • Schulen und Kitas: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

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Bayern: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab Samstag, 30. Mai wieder öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen ab Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
  • Demonstrationen: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
  • Schulen und Kitas: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

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Berlin: mehr

  • Restaurants und Bars: Essen in Restaurants ist möglich. Reine Schankwirtschaften, darunter auch Bars, müssen geschlossen bleiben.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist nicht erlaubt - weder für Vereine noch in Fitnessstudios.
  • Demonstrationen: Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern sind erlaubt. Unter freiem Himmel dürfen bis zu 100 Menschen teilnehmen.
  • Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

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Brandenburg: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können ab Donnerstag öffnen.
  • Kontaktbestimmungen: Seit Donnerstag, 28. Mai, dürfen zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können seit Donnerstag, 28. Mai, unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmernsind seit Donnerstag erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

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Bremen: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Ab 1. Juni sollen alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

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Hamburg: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen: Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

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Hessen: mehr

  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
  • Demonstrationen: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
  • Schulen und Kitas: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

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Mecklenburg-Vorpommern: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
  • Demonstrationen: Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Kitas stehen wieder allen Kindern offen.

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Niedersachsen: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen dürfen schon länger betrieben werden, Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung öffnen. Campingplätze sind ebenfalls geöffnet.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
  • Demonstrationen: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
  • Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird sukzessive ausgeweitet, die Rückkehr zum Regelbetrieb ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

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Nordrhein Westfalen: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
  • Demonstrationen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
  • Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen «eingeschränkten Regelbetrieb» für alle Kita-Kinder geben.

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Rheinland-Pfalz: mehr

  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni.
  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.
  • Demonstrationen: Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern sind wieder möglich.
  • Schulen und Kitas: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

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Saarland: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurantbesuche sind möglich. Bars können ebenfalls öffnen, bewirtet wird allerdings ausschließlich an Tischen, ein Aufenthalt an der Theke ist nicht gestattet.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Es ist unklar, wann Freibäder und Freizeitparks wieder öffnen dürfen.
  • Kontaktbestimmungen: Drinnen wie auch draußen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport treiben in Hallen ist erlaubt - im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
  • Demonstrationen: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
  • Schulen und Kitas: Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.

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Sachsen: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars dürfen öffnen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
  • Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.
  • Demonstrationen: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
  • Schulen und Kitas: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

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Sachsen-Anhalt: mehr

  • Restaurants und Bars: Alle Restaurants dürfen wieder öffnen. Bars dürfen seit Donnerstag wieder öffnen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels ebenfalls. Seit Donnerstag sind Urlaube für Touristen aus ganz Deutschland möglich - vorerst waren nur Gäste aus dem eigenen Land erlaubt.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen seit Donnerstag wieder öffnen.
  • Kontaktbestimmungen: Seit Donnerstag dürfen sich bis zu zehn Menschen treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen seit Donnerstag wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist dann wieder erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.
  • Demonstrationen: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine
     pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
  • Schulen und Kitas: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

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Schleswig-Holstein: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Besuche sind möglich - in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.
  • Demonstrationen: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
  • Schulen und Kitas: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine
    täglich Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

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Thüringen: mehr

  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen. 
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze: Hotels und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können ab dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
  • Kontaktbestimmungen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine sollen ab dem 1. Juni in Hallen zurückkehren.
  • Demonstrationen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
  • Schulen und Kitas: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.

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Hier könnt ihr uneingeschränkt rocken: