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Der Wahl-O-Mat zur Europawahl 2024

Am Sonntag, den 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Europawahl statt. Wenn ihr noch unentschlossen seid, wen ihr wählen wollt, kann der Wahl-O-Mat euch bei eurer Wahlentscheidung helfen. Hier könnt ihr euch durchklicken.

Der Wal-O-Mat: Du hast die Wahl! Europawahl 2024 Wal-O-Mat

CDU/CSU, die Grünen, SPD, AfD, FDP oder eine ganz andere Partei? Umfragen kurz vor der Wahl zeigen: Viele Wählerinnen und Wähler in der Rock-Republik wissen noch nicht, bei welcher Partei sie bei der Europawahl am 9. Juni 2024 ihr Kreuzchen machen sollen.

Der Wahl-O-Mat ist ein neutrales und bewährtes Frage- und Antwort-Tool, bei dem alle Interessierten sich kostenlos und unkompliziert über die zur Wahl stehenden Kandidaten informieren und ihre Ansichten und Meinungen mit denen Parteien vergleichen können.

Hier könnt ihr den Wahl-O-Mat starten und eure persönlichen Standpunkte mit denen der Parteien vergleichen. 

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Was ist der Wahl-O-Mat?

Der Wahl-O-Mat ist eine Online-Entscheidungshilfe, die von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) betrieben wird. Seit 2002 wird der Wahl-O-Mat in Deutschland für aktuell anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen angeboten.

Dem Nutzer werden beim Durchklicken des Wahl-O-Mats verschiedene Thesen angezeigt, die man bewertet. Im Vorfeld konnten alle zur Wahl zugelassenen Parteien ihre Antworten auf die Thesen abgeben. So können dann die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgeglichen werden und man bekommt eine Einschätzung, welche Parteien der eigenen politischen Position am nächsten stehen. 

Dabei kann man verschiedene Parteien vergleichen, sich Kurzbeschreibungen zu den Parteien und weiterführende Informationen holen und jederzeit Antworten ändern, neu beginnen oder abbrechen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Euopawahl

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt. Europaweit wird vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt.

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019. Insgesamt soll das Europäische Parlament nach der Wahl 720 Abgeordnete haben. Das sind 15 mehr als noch 2019. Deutschland hat im Europaparlament die meisten Abgeordneten vor Frankreich (2019: 79, 2024: 81) und Italien (76).

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Dafür werden geschlossene Listen genutzt, d. h. Wähler können die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste nicht verändern.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Wahlpflicht.

In Deutschland ist für die Europawahl wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahlraum wählen. Welcher Wahlraum das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können aber auch einen Wahlschein beantragen, mit dem sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) wählen können.

Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.

Deutsche oder EU-Staatsbürgerinnen und -bürger in Deutschland

Für die Europawahl werden Deutsche, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die sich nach dem 42. und vor dem 21. Tag vor der Wahl bei einer neuen Meldebehörde anmelden, werden in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes nur auf Antrag eingetragen. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl von der Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindebehörde in Verbindung setzen.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und –bürger, die in Deutschland gemeldet sind, können entweder in ihrem Heimatmitgliedstaat oder in Deutschland wählen. 

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. 

Generell weisen Wählerinnen und Wähler mit ihrer Wahlbenachrichtigung nach, dass sie in einem Wahlraum wahlberechtigt sind. Es empfiehlt sich aber, ein gültiges Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben, um es auf Verlangen vorzeigen zu können. Wer seine Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen den Ausweis vorlegen.

Ja, eine Briefwahl ist in Deutschland möglich. Dafür muss man bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Mit dem Wahlschein werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Nein, in Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.

Nein, die Stimmabgabe durch eine bevollmächtigte Person ist bei der Europawahl in Deutschland nicht möglich.