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Eilmeldung:
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Die Deutsche Fußball Liga muss die Kosten für Polizeieinsätze bei sog. Hochrisikospielen zum Teil bezahlen.

Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb damit ohne Erfolg. Das hat der Erste Senat des Verfassungsgerichts heute entschieden.
Die DFL argumentierte, der Staat sei in der Pflicht. Das Bundesland Bremen dagegen verweist auf die Milliardenumsätze der Fußballclubs und hält es für angemessen, die DFL an den Kosten zu beteiligen.