Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Funktion "BOSCH Falschfahrerwarnung" im Rahmen der ROCK ANTENNE-APP
1. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen ("ANB") gelten für die Nutzung der Funktion "BOSCH Falschfahrerwarnung" ("Falschfahrer-Funktion") im Rahmen der ROCK ANTENNE-App. Es handelt sich um einen Dienst der ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG, Münchener Straße 101c, 85737 Ismaning ("ROCK ANTENNE"), vertreten durch die Geschäftsführer Felix Kovac und Guy Fränkel (Sprecher). Die Falschfahrer-Funktion basiert auf einer von der Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Allee 1, 74232 ("Bosch") entwickelten Software. ROCK ANTENNE bietet die Falschfahrer-Funktion im Rahmen der ROCK ANTENNE-App an. Alle Nutzerinnen und Nutzer (nachfolgende einheitlich "Nutzer") erkennen mit der Nutzung dieser Funktion die nachstehenden ANB als verbindlich an.
2. FUNKTIONSWEISE DER FALSCHFAHRER-FUNKTION
2.1 Die Falschfahrer-Funktion basiert auf einer Software, die es ermöglicht, ein falsches Auffahren im Bereich von Anschlussstellen auf Autobahnen in Deutschland, Europa und Nordamerika zu erkennen, sofern der Falschfahrer Nutzer der Falschfahrer-Funktion ist oder seine GPS-Daten aus anderen Gründen von der Falschfahrer-Funktion erfasst werden. Erkennt die Falschfahrer-Funktion, dass ein Autofahrer in verkehrter Richtung auf eine Autobahn auffährt, werden die betroffenen Nutzer der Falschfahrer-Funktion, das heißt gegebenenfalls der Falschfahrer selbst sowie entgegenkommende Fahrer im Umfeld des Falschfahrers gewarnt.
2.2. In diesem Fall erhält der Nutzer, der die ROCK ANTENNE-App und die Falschfahrer-Funktion aktiviert hat, sowohl eine akustische als auch eine optische Push-Benachrichtigung auf sein Mobiltelefon.
2.2.1 Ist der Nutzer selbst Falschfahrer, erhält er eine akustische und eine optische Benachrichtigung auf seinem Mobiltelefon, mit der Aufforderung die Fahrtrichtung zu prüfen und im Falle des Fahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung am nächstgelegen Fahrbahnrand anzuhalten.
2.2.2 Befindet sich ein Falschfahrer, dessen GPS-Daten von der Falschfahrer-Funktion erfasst werden, im Umfeld eines in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Nutzers, erhält der betroffene Nutzer eine akustische und optische Benachrichtigung auf seinem Mobiltelefon, mit dem Hinweis, dass sich ein Falschfahrer in der Nähe befindet.
3. PFLICHTEN DES NUTZERS
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Falschfahrer-Funktion das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung zu beachten und einzuhalten.
3.2 ROCK ANTENNE weist insbesondere auf folgendes hin:
Während des Betriebs eines Fahrzeugs ist dem Fahrzeugführer die Nutzung von Mobiltelefonen nur gestattet, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist(§ 23 Abs. 1 a) StVO). Dies gilt auch dann, wenn der Nutzer eine akustische oder optische Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 erhält.
3.2.2 Die Nutzung der Falschfahrer-Funktion entbindet den Nutzer nicht davon, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Verkehrslage durch eigene Wahrnehmung zu erfassen, zu beurteilen sowie angemessen zu reagieren.
3.3.3 Erhält der Nutzer eine Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 hat er der aktuellen Verkehrssituation angemessen und den allgemein anerkannten Grundsätzen einer solchen Situation entsprechend zu reagieren. Dies liegt ausschließlich in seiner eigenen Verantwortung.
3.3.4 Der Funktionsweise der Software ist es geschuldet, dass nicht jeder Falschfahrer erfasst werden kann (vgl. Ziff. 2.1). Der Umstand, dass der Nutzer keine Benachrichtigung über einen Falschfahrer in seinem Umfeld erhält, bietet daher keine Gewähr dafür, dass kein Falschfahrer in dem Streckabschnitt fährt.
3.3.5 Die Funktionsfähigkeit der Falschfahrer-Funktion hängt zusätzlich von verschiedenen Faktoren ab, die ROCK ANTENNE nicht beeinflussen kann. Voraussetzung für die Verwendung einer entsprechenden Benachrichtigung i.S.v. Ziff. 2.2 ist insbesondere, dass
- der Nutzer sein Mobiltelefon in Betrieb hat;
- der Nutzer die ROCK ANTENNE-App und/oder die Falschfahrer-Funktion vor Fahrtbeginn neu gestartet hat;
- in dem jeweiligen Gebiet und zu dem jeweiligen Zeitpunkt eine hinreichende Netzabdeckung besteht;
- dem Nutzer ausreichend Datenvolumen für die Nutzung der Falschfahrer-Funktion zur Verfügung steht;
- grundsätzlich eine ausreichende Anzahl an Personen die Falschfahrer-Funktion nutzt;
- der Falschfahrer Nutzer der Falschfahrer-Funktion ist oder anderweitig von der Falsch-fahrer-Funktion erfassbare GPS-Daten aussendet.
3.3.6 Die Nutzung der Falschfahrer-Funktion ist räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt
4. HAFTUNG VON ROCK ANTENNE
4.1 ROCK ANTENNEhaftet nicht für Schäden aus vom Nutzer begangenen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch. Dies gilt auch für infolge dieser Verstöße verhängte Bußgelder und Geldstrafen.
4.2 ROCK ANTENNE haftet nicht für die im Zusammenhang mit der Benutzung der Falschfahrer-Funktion entstandene Schäden des Nutzers oder für Schäden Dritter, die durch ein eigenes Verhalten des Nutzers im Straßenverkehr und nicht unmittelbar und ausschließlich durch die Benutzung der Falschfahrer-Funktion verursacht wurden.
ROCK ANTENNE haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Nutzers oder für Schäden Dritter, die unmittelbar und ausschließlich auf die Benutzung der Falschfahrer-Funktion zurückzuführen sind, wenn
4.3.1 ROCK ANTENNE oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben;
4.3.2d die Schäden durch die Verletzung einer Pflicht durch ROCK ANTENNE, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind; bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalspflicht haftet ROCK ANTENNE der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbar typischerweise eintretenden Schadens;
4.3.3 es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ROCK ANTENNE oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
4.3.4 wenn die Schadensersatzansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren.
4.4 In anderen als den genannten Fällen ist die Haftung von ROCK ANTENNE - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
5. HAFTUNG VON BOSCH
Bosch haftet nicht für die vom Nutzer verursachten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Strafgesetzbuch. Dies gilt auch für die infolge dieser Verstöße verhängte Bußgelder und Geldstrafen.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
6.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die ganz oder teilweise rechtsunwirksame Bestimmung durch eine angemessene Regelung zu ersetzen, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Gleiches gilt für die nachträgliche Entdeckung einer Vertragslücke.
[Stand: Januar 2018]