Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Revision abgelehnt: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss wohl in den nächsten Wochen seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung antreten.

Star-Koch Alfons Schuhbeck Matthias Balk/dpa

Alfons Schuhbeck muss wohl bald seine Haftstrafe antreten. Am Montag wurde seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgewiesen.

Wegen Steuerhinterziehung muss der Star-Koch für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich.

Laut Urteil hatte Schuhbeck rund 2,3 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust.

Das könnte dich auch interessieren