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Modedesigner vs. Nirvana: Logo-Streit geht in die nächste Runde

Weil der Hersteller Marc Jacobs das legendäre Smileyface von Nirvana für seinen Namenszug kopiert hat, verklagten die verbliebenen Mitglieder den Designer. Der dreht den Spieß jetzt um!

  • Nirvana Portrait in Schwarz Weiß Foto: Universal Music
    Der Urheberrechtsstreit um ein Design des berühmten Nirvana-Logos geht in die nächste Runde.
  • Produktfoto von einem Pullover von Marc Jacobs Foto: Marc Jacobs
    Gegen die Nutzung und Verfälschung ihres Logos seitens des Modeherstellers Marc Jacobs, haben Dave Grohl und Krist Novoselic Klage eingereicht.
  • Nirvana-Logo Foto: Nirvana
    Das Design sei eine "dreiste Kopie" des Smileyface-Logos, das Nirvana erstmals in der Promotion zum Meilenstein-Album Nevermind genutzt hatte.
  • Kurt Cobain vor einem Mikrofon Foto: Warner Music Group
    Angeblich hatte es Kurt Cobain selbst designt - doch beweisen kann das niemand.
  • Kurt Cobain Foto: Universal Music
    Genau deswegen hat der Designer jetzt eine Gegenklage gegen Nirvana eingereicht, da das Urheberrecht nicht eindeutig geklärt sei.

Da kam so manchem Rock-Fan kein besonders angenehmer Reiz hoch, als er ein Bild der 2018er-Kollektion des Modedesigners Marc Jacobs sah. Darauf zu sehen das berühmte Smileyface-Logo von Nirvana, nur waren die Kreuz-Augen durch die Initialien "M" und "J" ausgetauscht und statt "NIRVANA" war darüber "HEAVEN" zu lesen. Nun ja - Geschmackssache!

Ebenso wenig begeistert von der "Redux Grunge"-Linie, waren die lebenden Bandmitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic. Sie reichten Klage gegen die Nutzung ihres ikonischen Markenzeichens ein und bekamen vor einem kalifornischen Gericht Recht, woraufhin Marc Jacobs die Kollektion vorerst vom Markt nehmen musste. Doch eine Wendung deutet sich an.

Die Mode-Marke reicht nun Gegenklage ein, da nicht eindeutig geklärt sei, wer das Nirvana-Logo wirklich erfunden hat. Gerüchteweise hat es einst Kurt Cobain höchstpersönlich gezeichnet, zum ersten Mal tauchte es auf dem Flyer zur Release-Party des Albums Nevermind auf. Doch weder Grohl noch Novoselic können dies eindeutig beweisen. 

"Die offensichtliche Abwesenheit einer lebenden Person, die aus erster Hand von der Entstehung des angeblich urheberrechtlich geschützten Werkes weiß, sowie zahlreiche andere Mängel [...], die die Grundlage für die Verletzungsklage von Nirvana ist, sind die Grundlage für die geltend gemachte Gegenklage", heißt es im Anwaltsschreiben von Marc Jacobs.

Es scheint also, als könnten uns - rein juristisch gesehen legal - bald wieder schlecht kopierte Schicki-Micki-Designs ins Haus fliegen.

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